Werde von vielen Leuten beleidigt und beschimpft !!!

Wie ich schon erwähnt habe ist Cybermobbing kein Kavaliersdelikt. Viele Anwälte haben sich auf Cybermobbing spezialisiert und verdienen mit dem Kinderkram ihren Lebensunterhalt (www.cybermobbing24.de)

Der Bereich Cypermobbing ist ziemlich umfassend.
Die Erfahrung und die Chance ist hoch,dass in den meisten Fällen das Opfer zum Täter gemacht und als böse dargestellt,wird.
Also würde ich manchen Äußerung nicht (mehr) machen.

Üble Nachrede §186 StGB
Nachstellung §238 StGB
Bedrohung §241 StGB
Ich würde folgendes zu den bisher im Thread gemachten Sachverhalten sagen:

1. Bei gegenseitigen Beleidigungen im global Chat eines free-to-play Games mit anonymen Teilnehmern ist die Reaktion von GGG mit der Chatsperre für Accounts, die Beleidigungen nach der Ansicht von GGG posten, angemessen und im Rahmen der TOS. Das unterbindet das weitere Posten der Beleidigungen wirksam. Soweit ich das mitbekommen habe, werden die Sperren bei Folgeverstößen gegen die TOS auch immer länger.

2. Da die "Tatbestände" zwischen den anonymen Accounts stattgefunden haben und nicht durch die Mitleser im Chat einer realen Person zuordbar sind, wird eine strafrechtliche Verfolgung meiner Ansicht nach wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Genauso wenig funktioniert hier eine Abmahnung oder strafbewehrte Unterlassungsklärung mangels realem Beschuldigtem.

Aber wenn ich Anwalt wäre, würde ich natürlich auch gern leicht verdientes Geld mit solchen Fällen einstreichen.
Mein Standpunkt sieht wie folgt aus.

Beim Cybermobbing kann man anonym und unerkannt vorgehen,so denken viele.
Cybermobbing ist oft effektiver da beim Piesacken kaum Grenzen gesetzt sind und der Schaden eher psychischer Natur ist.
Klar ist die Chance größer als in der realen Welt anonym zu bleiben.Aber dabei kann die Identität des Täters ermittelt werden,es dauert nur in der Regel länger, ist umständlicher und manche glauben auch, es ginge gar nicht.
Die Folge ist, dass die Hemmschwellen sinken, denn manch ein Täter glaubt, sich im Netz problemlos hinter nichtssagenden Nicknames und gefälschten Profilen verstecken zu können.
Eine Chatsperre der Accounts ist wahrscheinlich für den Augenblick ausreichend ,aber für Nachahmer etwas zu wenig.
Zuletzt bearbeitet von Asakku_DE#5088 um 16.04.2019, 04:04:58
Nun zum Tatbestand oder wie es wahrscheinlich Ablaufen wird (aus meiner Sicht).

Das Persönlichkeitsrecht wurde hier mit einer geringfügigen Beleidigung verletzt.
In dem Fall muss die Polizei die Ermittlungen (Anzeige genügt) aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.
Sind Anwälte eingeschaltet wird man sich eher auf eine Schadensersatzforderung einigen oder die Anzeige wird zurück gezogen,bevor man zu den
Verhandlungen übergeht und eine Geldstrafe (4stellig) erwartet.Vielleicht auch für beide Parteien.
Schadensersatzforderung liegt bei einer geringfügigen Beleidigung bei etwa 100 €.

Zuletzt bearbeitet von Asakku_DE#5088 um 16.04.2019, 04:13:10
"
Asakku_DE schrieb:
Nun zum Tatbestand oder wie es wahrscheinlich Ablaufen wird (aus meiner Sicht).

Das Persönlichkeitsrecht wurde hier mit einer geringfügigen Beleidigung verletzt.
In dem Fall muss die Polizei die Ermittlungen (Anzeige genügt) aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.
Sind Anwälte eingeschaltet wird man sich eher auf eine Schadensersatzforderung einigen oder die Anzeige wird zurück gezogen,bevor man zu den
Verhandlungen übergeht und eine Geldstrafe (4stellig) erwartet.Vielleicht auch für beide Parteien.
Schadensersatzforderung liegt bei einer geringfügigen Beleidigung bei etwa 100 €.



Und wie ist es in Fällen wo das sogennante Opfer vorher provoziert und beleidigt hat? Ich bezweifle stark das ein Staatsanwalt, nachdem er dies bemerkt, überhaupt den Fall übernehmen wird.
"
Panatopulos schrieb:

Und wie ist es in Fällen wo das sogennante Opfer vorher provoziert und beleidigt hat? Ich bezweifle stark das ein Staatsanwalt, nachdem er dies bemerkt, überhaupt den Fall übernehmen wird.


Stellt es sich bei den Untersuchungen heraus,werden sich genauso beide Anwälte einigen und die Anzeige des angeblichen Opfers wird zurück gezogen und beide Parteien gehen ihren weg.
Kann man sich nicht einigen und es kommt zum Prozess,wird der Staatsanwalt eher ein Täter-Opfer-Ausgleich veranlassen.
Wird man sich da nicht einig ,wird der Staatsanwalt für beide Parteien eine Geldstrafe verhängen.
jetzt wirds selbst mir als juristischem Laien zu lächerlich: Strafverfahren nach Anzeige gegen Anonym und vorausgesetzt es gelingt die Ermittlung eines Tatbeschuldigten. Staatsanwalt "bestraft" evt. beide Parteien? Prust ....
Im Strafverfahren ist der Staatsanwalt die eine Partei :)

Oder Zivilklage wegen Beleidigung mit Schmerzensgeld? Welcher Schadenersatz? Im Zivilverfahren gibts kein Staatsanwalt. Hier wird etliches, was nach Juristei klingt, vermengt und zusammengeworfen.

Soweit ich das sehe, taugen diese Aussagen hier eher fürs RTL Vormittagsprogramm. Ich bin raus.
Zuletzt bearbeitet von Rumpelzuck#5726 um 16.04.2019, 12:43:47
Wenn du es selber erkennst,dass es in der Zivilklage keine Staatsanwalt gibt ,dann frage ich mich was du mit der Zivilklage erreichen möchtest.
Du bist der einzige,der von Zivilklage redet und für ausreichend hältst. Du kannst maximal eine Unterlassungserklärung und am ende die Beleidigung mit nach Hause nehmen.Wird aber nicht funktionieren weil es nur einen unbekannten Täter und kaum handfeste Beweise gibt. Eine Zivilklage reicht man über einen Anwalt oder direkt mit einer Klageschrift beim Amtsgericht ein.
Wie kann man nur auf solchen Bockmist kommen und selbst von zusammengeworfen und vermengen reden.
Es bleibt nur die Strafanzeige/Strafantrag gegen Unbekannt wegen Beleidigung (Straftat!) die man nur bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft (Strafverfolgungsbehörden) abgibt.

"
Rumpelzuck schrieb:

Im Strafverfahren ist der Staatsanwalt die eine Partei :)

Wie jetzt ,ermittelt der Staatsanwalt gegen sich selber und ist Täter/Opfer zu gleich. So etwas kommt eher aus dem RTL Vormittagsprogramm.
Im Strafverfahren/Strafprozess (umfasst mehrer Schritte) ist der Staatsanwalt keine Partei.
Der Staatsanwalt entscheidet nach dem Ermittlungsverfahren(Polizei und Staatsanwaltschaft) ob das Verfahren eingestellt oder Fortgesetzt wird.

"
Rumpelzuck schrieb:

Staatsanwalt "bestraft" evt. beide Parteien? Prust ....

Einige Kommentare solltest du genauer durchlesen ,da die Schuldzuweisung von beiden Seiten kommt wirst auch du nicht wissen,was in einem Ermittlungsverfahren noch zum Vorschein kommt. Deshalb sollte man es mit einbeziehen.

"
Rumpelzuck schrieb:

Beleidigung mit Schmerzensgeld? Welcher Schadenersatz?

Hier gibt es eine Tabelle www.koerperverletzung.com/schmerzensgeld-beleidigung/#tabelle
Aktuell als Beispiel www.spiegel.de/netzwelt/apps/bonnie-strange-influencerin-muss-10-000-euro-schmerzensgeld-zahlen-a-1263309.html

Soviel zum Thema deiner Aussagen.
Zuletzt bearbeitet von Asakku_DE#5088 um 18.04.2019, 20:31:47

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